Ball im Aus suchen

Eine nicht unerhebliche Zahl von Golfspielern und Regelkundlern ist der Meinung, ein Ball der im Aus sei, dürfe nicht gesucht werden. Ein Verstoß hiergegen müßte nach den Regeln mit Disqualifikation geahndet werden, weil der Platz resp. das Gelände verlassen würde.

Dies ist falsch. Nirgendwo im gesamten Regelwerk findet sich eine solche Einschränkung. Auch ist Aus nicht automatisch Platzgrenze, da z.B. auch Aus seitlich der Spielbahnen zur Trennung, zum biotopartigen gewollten Schutz von Flächen, zur Sicherung der Unverletztheit von Spielern, sowie zur Beseitigung von nicht endend wollenden Regelbeugungen gesteckt werden kann.

Es ist zulässig, die volle Suchzeit von max. 5 Minuten im Aus zuzubringen, soweit dadurch nicht eine unangemessene Spielverzögerung eintritt. Selbst der Schlag im Aus wird nur mit 2 Strafschlägen bestraft, siehe Decisions 1998/99 Seite 233 Entscheidung 15/6. Eine unangemessene Spielverzögerung tritt erst dann ein, wenn der Flight um knapp 1 Fairway "hängt" und anhand weiterer Anzeichen nicht zu erwarten steht, daß dieser die Zeit wieder aufholt. Bevor durch die Spielleitung Strafen verhängt werden, muss der Flight durch diese auf entsprechende Konsequenzen belehrt werden, soweit dies nicht bereits ein Bestandteil der Ausschreibung des Wettspieles ist. Angemerkt werden muß auch, daß nicht der Flight gesamt, sondern nur Spieler -nach entsprechender Verwarnung durch die Spielleitung- disqualifiziert oder bestraft werden können, außer es wäre unwahrscheinlicherweise so, daß jeder der Spieler des Flights Spielverzögerung betreibt. Die Frage wäre allerdings dann, ob nicht durch die Spielleitung völlig falsch aufgestellt wurde, wie z.B. lauter Anfänger und dann noch als Vierer-Flight.

Auch die 2-fache vergebliche Suche im Aus an der gleichen Stelle nach dem Ball wird, siehe Decisions Seite 488 Entscheidung 27-2c/4, nur mit den Strafschlägen für das jeweilige erneute Wiedereinsetzen der Bälle bestraft.

Im Zuge nachbarrechtlicher Untersagung ist jedoch die Spielleitung berechtigt, unter genauer Bezeichnung der Lage und Fläche, als Platzbenützungsvorschrift, das Betreten dieser genau bezeichneten Ausfläche in den Platzregeln zu untersagen. Eine Strafe kann jedoch, wie auch beim Betreten eines Biotops, durch die Spielleitung ausschließlich durch disziplinarische Maßnahmen außerhalb des Regelwerkes erfolgen, wie Spielsperre, Geldstrafe o.ä., keinesfalls jedoch durch Strafschläge oder gar Disqualifikation.

Die weit verbreitete Meinung, daß das Erfrischen nach 9 Loch eigentlich regelwidrig sei, weil der Platz verlassen wird oder das Clubhaus im Aus liegt, ist unrichtig. Das Verlassen des Platzes zu diesem Zweck ist keine Spielunterbrechung. Die Decisions stellen dies unter Seite 117, Entscheidung 6-8a/2.5 und 6-8a/2.7 eindeutig klar. Also nach wie vor ein Päuschen bis zu maximal 5 Minuten. Natürlich immer nur dann, wenn keine unzumutbare Spielverzögerung eintritt, weil der Flight z.B. schon 1 Fairway zurück ist!

Verfasser A. Pflueger
e-mail:
http://www.fairgolf.de
6-1999 u. 11-2005