Ball im Wasserhindernis erfolglos gespielt

Es passiert immer wieder: Der Ball liegt im Wasserhindernis, man will einen Strafschlag für das Droppen sparen und spielt deshalb den Ball im Hindernis. So weit sehr gut, wenn er dann schön aus dem Hindernis hinausfliegt, möglichst sogar noch in die beabsichtigte Position.

Nur was dann, wenn sich der Ball z.B. nach dem Schlag oder Schlägen im Hindernis eingegraben hat oder völlig unspielbar liegt? Man kann dann den Ball nehmen und an der Stelle im Hindernis den Ball fallen lassen, an der man vorher gespielt hat, entsprechend Regel 26-1a. Dies kostet einen Strafschlag, der Erfolg wieder ungewiss....

Mit nur einem Strafschlag ist es aber auch regelkonform, entspechend Regel 26-2 nach Regel 26-1 zu verfahren und den Ball in beliebiger Entfernung hinter dem Hindernis fallen zu lassen, auf der Linie zwischen Loch und der Stelle, an der der Ball zuletzt die Grenze des Hindernisses überschritten hat. Bei einem seitlichen Wasserhindernis auch an diesem Schnittpunkt innerhalb von 2 Schlägerlängen, natürlich nicht näher zur Fahne. Außerdem ist es möglich, entsprechend Regel 26-2a (II) mit einem Strafschlag das Hindernis zu verlassen und an der Stelle zu droppen und zu spielen, von der aus man ursprüglich in das Wasserhindernis geschlagen hat.

Alles Vorstehende gilt ebenso beim vergeblichen Schlag oder Schlägen im Wasserhindernis mit anschließend dem Ball im Aus, unspielbar oder verloren, Regel 26-2b, mit einem zusätzlichen Strafschlag.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Natürlich zählen alle Schläge die im Hindernis gemacht wurden, zzgl. einem Strafschlag für das Verlassen des Hindernisses. Wenn also 3 Schläge im Hindernis gemacht wurden und dann außerhalb wie beschrieben gedroppt wird, liegt der Spieler auf 4 Schlägen.

Ähnliches gilt auch für den Bunker. Es ist unbenommen, nach einer die Mitspieler zu Beileidsäußerungen animierenden belustigenen Lage, z.B. des Balles unter dem Bunkerrand, den Ball zu packen und an der Stelle mit einem Strafschlag zu droppen, von der aus man ursprünglich in den Bunker geschlagen hat. Siehe Regel 28a unter Anwendung von Regel 20-5. Diese Regelanwendung kann auch äußerst freundlich sein, wenn ein zu stark geputteter Ball über ein abfallendes Grün in einen Bunker rollt. Mit nur einem Strafschlag darf der Ball wieder an die Stelle auf das Grün zurückgelegt werden von der aus der Putt erfolgte. Diese Lösung ist manchmal besser als ein zweifelhafter Bunkerschlag aus schlechter Position, zumal der Spieler ja nun schon die Erfahrung hat, wie der nächste Putt aus gleicher Lage wesentlich besser zu machen wäre.

Also erst gedanklich den Nippel durch die Lasche ziehn und dann (listig wie ein Fuchs oder erfahrener Golfer) die beste Chance wählen.



Euer "Regelfuzzy" Achim Pflueger
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3-2002