Zu den unliebsamsten Überraschungen im Golf gehört ein Schlag nach dem Ball, der
in der Folge den Spieler selbst, seinen Caddy, seinen Partner oder seine Ausrüstung
trifft. So hart es klingt, selbst ein blaues Auge wird dann noch mit 1 Strafschlag
bestraft. Diese schmerzhaften Regelverstösse entstehen häufigst in
Bunkern, an Wurzelsträngen und in Wasserhindernissen.
Grundsätzlich wird also jegliche versehentliche Berührung des in Bewegung
befindlichen Balles durch den Spieler, seinen Caddy, seine Ausrüstung (incl.
Ausrüstung der Caddies) und seines Partners, mit 1 Strafschlag bestraft.
Siehe Regel 19-2 und 19-4. Ausrüstung des Spielers ist auch der Golfwagen,
egal ob mit oder ohne Motor. Das gilt natürlich auch für Muttchen, wenn sie als Caddy
das Bag schleppen oder den Trolley fahren muss.
Für die ganz besonders Schlauen, die einen eigenen Ball (oder den des Partners)absichtlich
in Bewegung aufhalten oder die Richtung verändern, gibt es einen Sonderzuschlag, nämlich
2 Strafschläge oder Lochverlust. Und sollte diese Tat noch besonders unsportlich oder
Vorteile bringend gewesen sein, droht Disqualifikation. Siehe Regel 1 und 2.
Passiert die Berührung des Balles beim fallen lassen des Balles (droppen), muss
dies straffrei wiederholt werden, da der Ball noch nicht im Spiel war.
Sollte der Ball von einem Gegner, dessen Caddy oder deren Ausrüstung
versehentlich abgelekt worden sein, bleibt dies straffrei. Der Spieler kann seinen
Ball spielen wie er nun liegt, o d e r bevor der Gegner weitergespielt hat,
eine straffreie Wiederholung des Schlages verlangen und ausführen. Bitte daran
denken, dass dieses Begehren sofort ausgesprochen werden muss, bevor der Gegner
gespielt hat. Der Ball muss dann an der ursprünglichen Stelle gedroppt werden, außer
auf dem Grün wo er hingelegt werden muss.
Dann gibt es noch die unabsichtliche Ablenkung durch nicht zum Spiel gehörigem, wie z.B. einen
Platzrichter, Beobachter, Vorcaddy, Zuschauer oder Zähler und Dingen die nicht
zur Partei des Spielers, resp. Bewerbers gehören. Eine Bewegung durch diese
Ursachen bleibt unberücksichtigt und der Ball ist grundsätzlich zu spielen wie er liegt.
Sollte jedoch ein Platzrichter oder die Spielleitung festsstellen, dass durch
nicht zum Spiel gehöriges der Ball absichtlich abgelenkt oder aufgehalten
worden ist, kann bestimmt werden, dass der Ball dort fallen gelassen werden muss, wo
er ohne Zweifel zur Ruhe gekommen wäre, wobei die für den Spieler günstigste
Situation anzunehmen ist. Regel 1-4, Decisions 19-1/4.1.
Jedoch keine Regel ohne Ausnahme: Kommt der Ball außerhalb eines auf dem Grün
geschlagenen Balles auf etwas zu liegen was lebt oder sich bewegt (wie z.B.
Schlange, Vogelnest, Wespennest usw.) muss der Spieler nächst dieser Stelle den
Ball fallen lassen, auf dem Grün hinlegen. Ist vorgenanntes beim Schlag auf dem
Grün passiert, muss der Schlag für ungültig erklärt und der Ball zurückgelegt
und erneut gespielt werden. Dies ist z.B. bei einem Wurm, Blindschleiche oder
grösserem Insekt der Fall.
Euer "Regelfuzzy" A. Pflueger
http://www.fairgolf.de
e-mail:
5-2003, geändert 1-2008