Ball von Ball bewegt

Wird ein in Ruhe befindlicher Ball, der im Spiel ist, durch einen anderen Ball bewegt, so ist dieser Ball straffrei zurückzulegen. Die von einigen Spielern im südlichen Raum vertretene Auffassung, das könne man straffrei halten wie man wolle, man könne zurücklegen oder auch nicht, das sei so im neuen Regelwerk (???), ist falsch und würde 100-jährige Golfregeln auf den Kopf stellen. Nachzulesen unter Regel 18-5. Bei Verstoss Strafe im Lochspiel Lochverlust, im Zählspiel 2 Strafschläge.

Nicht unrichtig ist, daß die Regel 18 zulässt, daß der Spieler bewusst auf ein Zurücklegen unter Inkaufnahme der Gesamtstrafe nach Regel 18 verzichten kann. Dies macht jedoch wenig Sinn, denn damit ist das Thema nicht immer abgeschlossen:

Nun kommt zum Beispiel Herr Schlaumeier: Sein auf dem Grün liegender Ball wird von einem in Bewegung befindlichen Ball vom Vorgrün an den Lochrand bewegt. Er sagt, besser hätte ich mit zwei Schlägen auch nicht geputtet und die zwei Strafschläge nehme ich deshalb gerne hin und puttet ein. Doch Irrtum, jetzt kommt Regel 20-7b(II) zusätzlich ins Spiel, da Herr Schlaumeier nun vom falschen Ort gespielt hat. Nur wenn der Vorteil, der durch Nichtzurücklegen entstand, nicht oder nur geringfügig ist, wäre dies durch die Gesamtstrafe nach Regel 18 abgegolten gewesen.

Sollte nun die Spielleitung zur Auffassung kommen, daß es sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen Regel 20-7b(II) handelte, was im vorliegenden Beispiel absolut zwingend der Fall ist, muss der Arme nun disqualifiziert werden. Bei Scorekartenabgabe ohne Hinzurechnung der Strafschläge gibt es natürlich auch nur eins: Disqualifikation. Was lernen wir daraus? Nicht zu trickreich spielen währt am Längsten.


Euer Regelfuzzi A. Pflueger
e-mail: mail@fairgolf.de
http://www.fairgolf.de
12-2001