Ein auf einem befestigten Weg (falls unbewegliches Hemmnis)liegender Ball ist nach dem
Verfahren des nächstgelegenen Punktes der Erleichterung, siehe Regel 24-2b, zu droppen.
Ist jedoch der nächstgelegene Punkt im Wald, im tiefen Rough oder auch z.B. in einer
Brombeerhecke, so berechtigt das keinesfalls auf der entgegengesetzten Seite oder
einfach weiter hinten oder überhaupt an anderer Stelle straffrei zu droppen. Das ist
schlichtweg Pech. Der Ball muss dann entweder an so bescheidener Lage straffrei
gedroppt werden, alternativ so gespielt werden wie er liegt oder mit einem Strafschlag,
absolut korrekt gemäß Regeln 28 a-c, gedroppt werden. Regel 24-2b. Decisions 24-2b/3.5.
Wird hiergegen verstoßen, spielt der Spieler vom falschen Ort und verfällt damit der
Strafe von 2 Schlägen im Zählspiel oder Lochverlust im Lochspiel. Hat sich der Spieler
im Zählspiel hierdurch wissentlich einen gravierenden Vorteil verschafft und diesen
Fehler nicht vor dem Spiel des nächsten Loches berichtigt, so ist er durch die
Spielleitung zu disqualifizerien. Regel 20-7a und 20-7b. Decisions 20-7b/0.5.
Eine Ausnahmesituation ist dann gegeben, wenn z.B. ein Weg auf einer Seite unmittelbar
durch eine Mauer / Zaun als Aus, oder Aus, oder ein Wasserhindernis oder einen Bunker
begrenzt wird. Da in diesen Falle nicht in einem Hindernis oder Aus gedroppt werden
muss, bleibt nur eine Seite des Weges übrig. Siehe Regel 24-2b (I).
Auch hier wieder die Ausnahme von der Ausnahme. Sollte zwischen Weg und Hindernis, sofern
dies die nächstgelegene Stelle ist, ein schmaler Streifen Gelände, resp. Rough sein, der
gerade breit genug ist um vom unbeweglichen Hemmnis und Hindernis in Stand und Schwung
befreit zu sein, ist ausschließlich dies der nächstgelegene Punkt der Erleichterung bietet.
An dieser Stelle muss angemerkt werden, daß z.B. direkt mit der Straße verbundene
parallel laufende Wasserabzugsgräben ein Bestandteil des künstlich erstellten
Wegebauwerkes sind. Damit sind auch diese als unbewegliches Hemmnis anzusehen,
vom dem straffrei Erleichterung genommen werden darf. Eine Auspflockung dieser
parallelen Gräben wird oft durch Spielleitungen als Wasserhindernis vorgenommen.
Dies ist jedoch völlig unzweckmäßig und den Regeln nach keinesfalls notwendig.