P l a t z r e g e l n

Es ist immer wieder ein Erlebnis, in Clubs die Platzregeln zu lesen. Vorausgesetzt es sind solche überhaupt vorhanden oder ausgehängt. Ich erlebte einen Club, da musste die Clubsekretärin alle möglichen Aktenordner durchstöbern, um dann auf eine Platzregel von vor 7 Jahren zu stossen. Diese sollte dann allen Ernstes akut sein. Nur hatte sich der Platz inzwischen durch Umbau völlig verändert.

Aber das ist es eigentlich nicht, worauf ich hinaus will. Platzregeln sind dafür da, alle Besonderheiten des jeweiligen Platzes zu regulieren und es dem Spieler zu ermöglichen, korrekt zu spielen und nicht in Mogeleien zu verfallen. Daß ein Wasserhindernis gelb, ein Seitliches rot und Aus weiss gepflockt wird, und dann noch als Highlight, daß die Steine aus dem Bunker entfernt werden dürfen, evtl. noch mit dem Hinweis der Farbe der Entfernungspfosten, dies auf eine volle Seite in Arial 20 gedruckt, zeigt, daß der Spielleitung völlig unklar ist, um was es vorrangig geht.

Es gehört der Status von Wegen, Clubhaus und Terrasse, Höhe und Kennzeichnung von Junganpflanzungen, Brücken und Verrohrungen,zeitweiligen Arbeitsstellen, Sprenklern, Stromleitungen, Schutzhütten und Gräben neben Straßen festgelegt. Auch die Besonderheiten der jeweiligen Landschaft, wie extreme Häufigkeit von z.B. Ameisenhäufen, (Ostereiernester nur am 1.4.) oder Nester bodennah brütender Vögel gehören, mangels Schutz durch das Regelwerk, einer die Natur schonenden Platzregel unterworfen.

Stellen auf dem Platz, die z.B. ungewöhnlichen Laubanfall aufweisen oder mit Werbeschildern verziert werden, bedürfen einer Regelung.

Insbesondere ist zum Thema Betreten von Biotopen darauf hinzuweisen, daß Strafen durch die Golfregeln keinesfalls erfolgen können. Da im Regelwerk nicht vorgesehen, kann ausschliesslich durch Disziplinarstrafen des Clubs eine Ahndung vorgenommen werden. Ein Biotop ist eine durch die zuständige Verwaltungsbehörde ausgesprochene Naturschutzzone, die -leider- in den Golfregeln keine Beachtung findet. Deshalb sind Strafen wie Strafschläge oder Disqualifikation absolut unzulässig und regelwidrig.

Nur das Spielen im Biotop kann Regelkonform geahndet werden, wobei in den Platzregeln die Erleichtungsmöglichkeiten darzustellen sind.

Auch der Nachbarschaftsschutz sollte am Ende von Platzregeln angesprochen werden. Es kann nicht sein, daß Golfer beim Suchen nach ihren Bällen die gesamte Anpflanzung der Bauern verwüsten oder über Zäune der Anlieger klettern. Dies gehört klar in eine Disziplinarordnung, da Spieler ohne Anstand und Erziehung nur durch Strafen bremsbar sind.

Gerade die beiden letzten Absätze sind für das Verhältnis der Golfer zum ihrem Umfeld sehr wichtig. Die Ignoranz einiger Golf spielender Rüpel sollte nicht dazu führen, die Golfer in Misskredit zu bringen und die Genehmigungsbehörden zu verschärften Auflagen zu animieren.



Euer "Regelfuzzy" Achim Pflueger
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5-2002