Ein Weg ist nur dann ein unbewegliches Hemmnis, wenn er künstlich angelegt, d.h. mit Kies,
Beton, Teer, Sägespänen usw. bedeckt und hergestellt worden ist. Fahrspuren ohne diese
künstliche Oberfläche sind grundsätzlich kein Weg.
Zu beachten ist ferner, daß die auf der Anlage befindlichen Wege nach den aushängenden
Platzregeln von der Spielleitung nicht als Hemmnis gewertet, sondern als Bestandteil des
Platzes ausgewiesen werden können. Dies ist besonders in südlichen Ländern häufig. Dann
darf unter keinen Umständen Erleichterung genommen werden.
Unbewegliche Hemmnisse sind alles was künstlich erstellt ist, wie z.B. Schutzhütten,
Sprinkler, Schutzzäune und Mauern oder was nur mit übermässiger Kraftanwendung
entfernt werden kann, wie z.B. Ballwäscher, schwere Holzbänke, feste Entfernungspfosten
usw.
Die Erleichterung von einem unbeweglichen Hemmnis bereitet immer wieder sprachliche und
gedankliche Probleme bezüglich des Begriffs “der dem Ball nächstgelegene Punkt auf dem
Platz”. Die Decisions stellen dies unter Entscheidung 24-2b/3 sprachlich völlig
nachvollziehbar klar:
“Liegt der Ball so, dass Behinderung durch ein unbewegliches Hemmnis besteht, dann
existiert ein ganz bestimmter, der ursprünglichen Lage des Balles nächstgelegener Punkt
auf dem Platz, nicht näher zum Loch, wo, läge der Ball dort, die Behinderung nicht mehr
bestehen würde.”
“Um den nächstliegenden Punkt, der die Behinderung aussschließt, feststellen zu können,
wird empfohlen, daß der Spieler mit dem Schläger, mit dem er erwartungsgemäß den nächsten
Schlag zu spielen gedenkt, die Ansprechposition und das Schwingen für diesen Schlag
simuliert.”
An der Stelle, wo bei dieser Simulation der Ball liegen würde, ist der nächstliegende
Punkt gefunden. Jede andere Methode könnte dazu führen, daß der Ball von der falschen
Stelle gespielt wird, was 2 Strafschläge, Lochspiel-Lochverlust, oder bei schwerem
Verstoss Disqualifikation bedeutet.
Grundsätzlich ist zu beachten, daß nicht der Ball behindert sein kann, sondern nur
Stand oder Schwung. Die Regel spricht deshalb ausdrücklich davon, daß die Standposition
des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs durch das Hemmnis behindert
sein muß. Aus diesem Grunde muß die nächstgelegene Stelle mittels Schwungsimulation mit
dem beabsichtigten Schläger so festgestellt werden, daß sich die Füße und Schwungebene
knapp ausserhalb des Hemmnisses befinden und die Ansprechposition des Spielers in
Richtung der angenommenen späteren Spiellinie ausgerichtet ist. Der so ermittelte
theoretische Lagepunkt des Balles stellt den Nabel aller Dinge dieser Regel dar.
Manchmal wäre es aus den verschiedensten Gründen günstiger, z.B. auf der Straße stehen
zu bleiben und nur den Ball ausserhalb zu droppen. Dies ist, liebe Schlaumeier,
keinesfalls zulässig. Wenn Erleichterung nach einer Regel genommen wird, dann immer
komplett oder nicht.
Falls Zweifel darüber bestehen, ob z.B. links oder rechts des Hemmnisses Erleichterung
genommen werden muss, sollte auf beiden Seiten nach vorgenanntem Verfahren der jeweils
nächstliegende Punkt festgestellt werden. Die Seite mit der geringeren Differenz zwischen
den festgestellten beiden Ballpositionen, zur Ursprungslage des Balles im, am oder auf
dem Hemmnis, stellt die einzig richtige Seite dar.
Von dem so festgelegten Punkt der theoretischen Ballage muss innerhalb einer
Schlägerlänge (bis Holz 1, nicht näher zur Fahne) der Ball gedroppt werden. Dieser
darf vom Auftreffpunkt max. noch bis zu zwei Schlägerlängen, ebenfalls nicht näher
zur Fahne, rollen. Bei all diesen Arbeiten ist das Markieren obligatorisch und
versteht sich von selbst. Oder?
Es ist also alles ganz einfach, nur den Nippel durch die Lasche ziehn!
(Zu diesem Thema auch: "Nächster Droppunkt beim Weg")